1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Vertragsabschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Vereinbarungen über die Planung und Ausführung von Umbau-, Innenausbau-, Renovations- und Fassadenarbeiten durch die Marco Anders GmbH. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn die Marco Anders GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebot Schriftliche Offerten sind ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig. Zusätzliche Anforderungen, die nicht im Angebot enthalten sind oder erst nach Vertragsabschluss hinzukommen, müssen separat vereinbart werden.
3. Leistungsumfang Der Umfang und die Ausführung unserer Leistungen richten sich nach der Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag. Leistungen ausserhalb dieser Dokumente sowie notwendige bauseitige Vorbereitungen, Einrichtungen, Arbeiten und Massnahmen, die für die Auftragsausführung erforderlich sind, sind nicht inbegriffen.
4. Preise Die Preise der Marco Anders GmbH sind Nettopreise in Schweizer Franken und verstehen sich exklusive der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer. Mehrleistungen werden nach Aufwand vergütet. Dienstleistungen werden in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet.
5. Lieferfristen / Lieferungen Angegebene Lieferfristen für Produkte und Materialien sind unverbindliche Richtwerte. Massgebend sind die Angaben der Hersteller. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
6. Vertragsabschluss Verträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Mündlich abgeschlossene Verträge werden in jedem Fall schriftlich bestätigt.
7. Termine Die Marco Anders GmbH ist verpflichtet, vereinbarte Termine einzuhalten. Termine gelten unter Vorbehalt von höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, nicht voraussehbaren baulichen Verhältnissen, Umweltereignissen und Verzögerungen durch Dritte oder Lieferanten.
8. Zahlungsbedingungen Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto nach Rechnungsstellung. Bei grösseren oder länger dauernden Aufträgen werden entsprechende Teilzahlungen in Rechnung gestellt.
9. Abnahme Der Auftraggeber hat Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gelten Lieferungen und Leistungen als abgenommen und genehmigt.
10. Gewährleistung Die Marco Anders GmbH übernimmt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Abnahme der vollständig erbrachten vertraglich geschuldeten Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Haftung Die Marco Anders GmbH haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde informiert die Marco Anders GmbH über vorhandene Anlagedokumentationen und stellt diese zur Verfügung. Zudem gestattet der Auftraggeber den Angestellten uneingeschränkten Zugang zu den Anlagen.
13. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an bereitgestellten Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises auf den Auftraggeber über.
14. Datenschutz und Geheimhaltung Die Marco Anders GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Für sämtliche Verpflichtungen gilt der Sitz der Marco Anders GmbH als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

